Laut EEG 2023 muss jede PV-Anlage einer der folgenden Veräußerungsformen zuzuordnen sein: Marktprämie, Einspeisevergütung, Mieterstromzuschlag oder sonstige Direktvermarktung.
Welche Photovoltaikförderung gibt es 2025?
Inhalt
- Welche Photovoltaikförderung gibt es 2025?
- Solar-Förderung im Überblick
- Förderung der Solarenergie durch das EEG mit der Einspeisevergütung
- Was bedeutet Mieterstrom und wie wird er staatlich gefördert?
- Welche Förderung der Solarenergie gibt es durch die Bundesländer?
- Photovoltaikförderung 2025 der Bundesländer im Überblick
- Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeicher: Förderung & Zuschüsse
- Förderung Solaranlage mit E-Auto
- Steuerliche Förderung der Photovoltaik
- Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaikförderung
Für Schnellleser
- PV-Anlagen werden durch EEG, KfW und Ländermittel gefördert.
- Mieterstrom ermöglicht ebenfalls eine Subvention der PV-Anlage
- EEG-Einspeisevergütung als gängiges Förderprogramm für Photovoltaikanlagen
- Fördermittel für PV-Anlagen durch die Länder auch in Verbindung mit einem Speicher bzw. einer Wallbox
- Indirekte Förderung durch Steuervorteile
Förderungen für Photovoltaik 2024 im Überblick. | Grafik: Solaranlagen-Portal.com
Fördermittel sind ein wichtiger Aspekt in Bezug auf eine Photovoltaikanlage. Denn durch Photovoltaik-Förderung sinken die Kosten einer Photovoltaikanlage und die Gesamtrendite steigt. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, sich intensiv mit den Fördermöglichkeiten für die Finanzierung und den Betrieb einer PV-Anlage zu beschäftigen. Solartechnik zur Stromerzeugung wird in Deutschland auf ganz unterschiedliche Weise gefördert. Es gibt Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Solarstrom-Förderung im laufenden Betrieb.
Fördergelder für die Solaranlage sind möglich für:
- Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage
- Anschaffung eines Stromspeichers
- den erzeugten Solarstrom
- die Realisierung von Mieterstrommodellen
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Investitionsförderung für die Anschaffung der Anlage sowie der Förderung im laufenden Betrieb mit der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Geld für die Photovoltaik-Förderung gibt es je nach Förderprogramm in unterschiedlicher Form:
- als Einmalzuschuss
- als Tilgungszuschuss zu einem Solarkredit
- als reinen Finanzierungskredit
- als Vergütung pro Kilowattstunde
Berechnen Sie Ihre PV-Anlage mit unserem Solarrechner.
Der Hauptfokus der Fördermittel für Photovoltaik von Bund und Ländern liegt dabei immer stärker auf der "netzdienlichen Integration" von Photovoltaik-Anlagen in das öffentliche Stromnetz. Das heißt, die ursprüngliche Förderung für die massenhafte Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz (mittels der Einspeisevergütung) wird schrittweise zurückgefahren. Heute liegt es eher im Interesse der Geldgeber, dass PV-Anlagen kontrolliert Solarenergie ins öffentliche Netz einspeisen und dabei auch Aufgaben zur Stabilisierung der Netze übernehmen.
Solar-Förderung im Überblick
Ein Hausdach mit Solaranlagen für Strom und für Wärme. | Bildquelle: © AdobeStock_Horst Schmidt
Zunächst stellen wir Ihnen die Fördermittel für Solaranlagen zur Stromerzeugung im Detail vor. Es gibt mehrere Varianten:
1. Förderung durch das EEG ("Erneuerbare-Energien-Gesetz") / Einspeisevergütung
2. Direktvermarktung bzw. Jahresmarktwert Solar für Strom ausgeförderter Ü20-Anlagen/Post-EEG-Anlagen
3. KfW-Kredit "KfW 270"
4. Mieterstrom
5. BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
6. Regionale Förderungen der Bundesländer und Städte
7. Solarstrom für Elektroautos und Wallbox/Ladestation
8. Förderbetrag für Balkon-PV
Förderung der Solarenergie durch das EEG mit der Einspeisevergütung
Photovoltaik wird durch das EEG, das "Erneuerbare-Energien-Gesetz", gefördert. Der Kern der EEG-Förderung von Photovoltaik 2025 ist die Einspeisevergütung. Das bedeutet, Anlagenbetreiber erhalten Geld für Strom, den sie ins Netz einspeisen.
Die Einspeisevergütung erhalten Sie für selbst erzeugten Solarstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch für Teileinspeisung von Solarenergie. Diese Vergütung zahlt Ihnen der jeweilige Netzbetreiber. Abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage wird diese Fördersumme 20 Jahre lang in der gleichen Höhe gezahlt. Ausschlaggebend ist der Monat, in dem die Anlage fertiggestellt wird. Wenn Sie also in diesem Monat eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach in Betrieb nehmen, dann erhalten Sie als Förderung den für diesen Monat gültigen Einspeisevergütungssatz 20 Jahre lang für den eingespeisten Solarstrom.
Weitere Senkungen der Einspeisevergütung im Rahmen der Photovoltaik-Förderung vom Bund betreffen Sie daher nicht mehr, wenn Ihre Anlage erst einmal fertiggestellt und in Betrieb ist. Die Höhe der staatlich garantierten Einspeisevergütung verändert sich kontinuierlich und dient als Instrument zur Steuerung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. So ergeben sich, Stand Juli 2024, folgende Sätze für die Förderung von Solarenergie:
Einspeisevergütung im Überblick
Einspeisevergütung 01.08.2024 bis 31. Januar 2025 bei Überschusseinspeisung | |
Nennleistung PV-Anlage (kWp) | Einspeisevergütung (Cent/kWh) |
bis 10 | 8,03 |
bis 40 | 6,95 |
bis 100 | 5,68 |
Einspeisevergütung 01.08.2024 bis 31. Januar 2025 bei Volleinspeisung | |
Nennleistung PV-Anlage (kWp) | Einspeisevergütung (Cent/kWp) |
bis 10 | 12,73 |
bis 40 | 10,68 |
bis 100 | 10,68 |
Einspeiseverütung 01.02.2024 bis 31.07.2024 bei Überschusseinspeisung | |
Nennleistung PV-Anlage (kWp) | Einspeisevergütung (Cent/kWh) |
bis 10 | 8,11 |
bis 40 | 7,03 |
40 bis 100 | 5,74 |
Einspeisevergütung 01.02.2024 bis 31.07.2024 bei Volleinspeisung | |
Nennleistung PV-Anlage (kWp) | Einspeisevergütung insg. (Cent/kWh) |
bis 10 | 12,87 |
bis 40 | 10,79 |
bis 100 | 10,79 |
Beide Tabellen: Für "Strom aus Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind". Bei Anlagen, die nicht an der Direktvermarktung teilnehmen, reduziert sich die Einspeisevergütung nach §53 Abs. 1 EEG 2023 um 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Dies trifft auf die meisten Photovoltaikanlagen zum Beispiel auf Einfamilienhäusern wohl zu. Diese Summe ist oben bereits berücksichtigt.
Beispiel: Nehmen Sie Ihre Anlage mit 9 kWp im Juli des Jahres 2024 in Betrieb, erhalten Sie pro Kilowattstunde eingespeisten Strom 8,11 Cent, wenn Sie Ihre Überschüsse einspeisen – 20 Jahre lang. Speisen Sie den gesamten Strom ins Netz ein, erhalten Sie dann 12,87 Cent pro Kilowattstunde.
Eine Vergütung von Strom zur Eigennutzung erhalten sie nicht. Diese gab es nur im Zeitraum zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.03.2012. Zwar wird der Eigenverbrauch seitdem nicht mehr gefördert – dennoch gibt es seit 2022 eine andere Erleichterung vom Staat: den Wegfall der EEG-Umlage, beschlossen durch das "Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage". Dieses Gesetz ist nicht nur für Stromkunden interessant, sondern auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Auch die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch ist bereits seit Juli 2022 gestrichen.
Stromversorgung mit Eigenverbrauch bietet jedoch das höhere Einsparpotenzial – denn die Stromgestehungskosten liegen mit ca. 8 bis 10 Cent deutlich unter dem Preis von, Stand Juli 2024, etwa 36 Cent pro Kilowattstunde Strom aus dem Netz. Verbrauchen Sie Ihren selbst erzeugten Strom im eigenen Haushalt, sparen Sie bei jeder Kilowattstunde die Differenz zwischen den Gestehungskosten und dem Netzstrompreis. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Artikel "Lohnt sich Photovoltaik? ".
Post-EEG-Anlage: Solar-Förderung anhand des Jahresmarktwerts Solar
Eine Photovoltaikanlage gilt nach Ablauf von 20 Jahren als ausgeförderte "Post-EEG-Anlage". Das bedeutet, sie erhält fortan nicht mehr die Einspeisevergütung, die im Monat ihrer Inbetriebnahme festgelegt worden ist. Aber auch ausgeförderte PV-Anlagen dürfen weiter Strom erzeugen und ins Netz einspeisen. Hierfür gilt nun die Vergütung nach Jahresmarktwert Solar. Dieser ist der tatsächliche Jahresmittelwert des Marktwerts (MW) von Strom aus Photovoltaik-Anlagen, der sich aus dem Spotmarktpreis ergibt. (EEG 2023 § 23b “Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen”)
Im Jahr 2023 lag der Jahresmarktwert Solar (die Zahlung erfolgt rückwirkend) bei rund 7,2 Cent/kWh. Der Höchstwert ist seit 2023 auf 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
- Der JahresmarktwertSolar wird gemäß EEG 2023 Anlage 1 (zu § 23a) Nummer 4.3.2 berechnet.
KfW-Förderung von Photovoltaik 2024 - Programm 270
Die Förderung von Photovoltaik durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgt in Kreditform. Die Förderbank KfW bietet einen Förderkredit für Strom und Wärme, der unter anderem eine KfW-Förderung für Photovoltaik-Anlagen ist. Das zinsgünstige Darlehen ermöglicht und erleichtert die Investition in eine private PV-Anlage.
- Die KfW fördert mit dem Produkt "Erneuerbare Energien – Standard" (Kredit 270) Investitionen im Zusammenhang mit Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien wie etwa Photovoltaik auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen.
- Die Kreditkosten beginnen, Stand Februar 2024, bei 5,21 % effektivem Jahreszins – für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
- Sie beantragen das KfW-Darlehen nicht bei der KfW-Bank, sondern bei Ihrer Hausbank. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt dafür einen sogenannten digitalen "Förder-Assistenten" zur Verfügung, der bei der Vorbereitung des Kreditantrags auf Förderkredite unterstützt.
Was bedeutet Mieterstrom und wie wird er staatlich gefördert?
Photovoltaikförderung als Mieterstrom. | Bild: AdobeStock_finecki
Mieterstrom ist lokal durch eine PV-Anlage oder ein Blockheizkraftwerk erzeugter Strom, der an die angeschlossenen Haushalte oder Gewerbebetriebe weitergegeben wird. Zusätzlich benötigter Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen, überschüssiger Strom ins Netz eingespeist. Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Mieterstromgesetz waren diese Projekte theoretisch förderfähig, die Umsetzung war allerdings aufgrund bürokratischer Hürden und geringer finanzieller Anreize kaum möglich.
Auch für Mieterstrom gibt es eine Einspeisevergütung – hier heißt sie "Mieterstromzuschlag".
Mieterstromzuschlag in Cent pro Kilowattstunde | bis 10 kW | bis 40 kW | bis 1.000 kW |
Inbetriebnahme ab 01.02.2024 bis 31.07.2024 | 2,64 | 2,45 | 1,65 |
In Braunschweig/Glanweg profitieren nach einer Sanierung 54 Mietparteien von Solarstom | Foto: © Solarimo GmbH
Mit dem EEG 2023 gibt es einige Änderungen im Bereich des Mieterstroms. Beispielsweise kommt der Aspekt des „Quartierstroms“ dazu und ersetzt den Mieterstrom bzw. fasst diesen weiter. Quartierstrom bedeutet, dass der Strom für Gebäude nicht mehr zwingend vom selben Dach kommen muss. Der Mieterstrom im Mehrfamilienhaus muss nicht mehr allein vom Anlagenbetreiber, sondern darf auch durch Dritte an die Endverbraucher geliefert werden.
Im Rahmen der Photovoltaik-Strategie will die Bundesregierung durch angepasste Förderrichtlinien Hürden im Bereich Mieterstrom weiter abbauen. Im Zuge des EEG 2023 kann der Mieterstromzuschlag nun auch für Photovoltaikanlagen gewährt werden, deren Leistung über 100 kW liegt. Zudem soll weiter entbürokratisiert werden.
BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Seit dem 01.01.2023 werden Photovoltaikanlagen nicht mehr in der BEG im Zuge der Effizienzhaussanierung mitgefördert.
Sind mehrere Fördermethoden kombinierbar?
Ja. Im Jahr 2024 können Sie zum Beispiel den Förderkredit der KfW mit weiteren öffentlichen Fördermitteln, wie Zuschüssen oder Zulagen, kombinieren. Auch der zusätzliche Erhalt der EEG-Einspeisevergütung ist möglich.
Förderungen für Balkonkraftwerke
Die Balkonkraftwerk-Förderung wird überwiegend als regionale oder städtische Maßnahmen sowie über die Bundesländer vergeben. In der Regel handelt es sich bei Subventionen für Stecker-Solargeräte um einmalige Zuschüsse. Mit einem Balkonkraftwerk können auch Mieter direkt an der Energiewende teilhaben.
Förderung für Dachsanierung gemeinsam mit PV-Anlage
Wenn Sie eine Dachsanierung an Ihrem Einfamilienhaus vorhaben, ist es sinnvoll, gleich Photovoltaik-Module mit einzuplanen. Denn mit dem KfW-Kredit Erneuerbare Energien-Standard können Sie die Installation der Photovoltaikanlage und die Dacharbeiten gemeinsam finanzieren.
- Berechnen Sie einfach, was Ihre PV-Anlage kostet – schon können Sie die Ersparnis durch die PV-Förderung 2024 überschlagen:
Welche Förderung der Solarenergie gibt es durch die Bundesländer?
Um die Investitionskosten zu senken, sollten Sie alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass es neben den Bundesförderungen und Solaranlagen-Zuschüssen vom Staat zusätzliche Subventionen durch die Länder gibt. Dabei handelt es sich um Fördergelder für PV-Anlagen in unterschiedlichen Varianten: Es gibt zum Beispiel Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Kostenübernahmen für die Erstberatung. Teilweise gibt es auch Förderungen für die Sanierung der Hauselektrik.
Regionale Förderprogramme fördern nicht nur Photovoltaikanlagen, sondern auch PV-Speicher oder Ladesäulen für das Elektroauto (Wallbox). Diese Entwicklung entspricht der Zielsetzung, den Eigenverbrauch zu erhöhen – für eine wachsende indirekte Rendite der Solaranlage.
- Gut zu wissen: Förderprogramme laufen aus, sobald die zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind. Daher lohnt es sich, den Förderantrag rechtzeitig zu stellen! Denn ein neu aufgelegtes Förderprogramm lässt dann oftmals auf sich warten.
Photovoltaikförderung 2025 der Bundesländer im Überblick
Die Bundesländer bieten einige Förderungen im Bereich der Photovoltaik an. Oft handelt es sich dabei um Förderprogramme für Stromspeicher oder um die Bezuschussung beim Kauf einer Kombination aus Solaranlage und Speicher.
Bundesland | Was wird gefördert? | Art der Förderung |
Baden-Württemberg | keine Förderung mehr | |
Bayern | keine Förderung mehr | |
Berlin „SolarPlus“ | Eigentümer, die einen Stromspeicher zugleich mit einer neuen PV-Anlage installieren, erhalten 300 Euro je kWh nutzbare Speicherkapazität | ✔️Zuschuss |
Berlin “Fördermodul E – Steckersolargeräte” | max. 500 Euro Zuschuss beim Kauf eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerk) | ✔️Zuschuss |
Brandenburg "1.000-Speicher-Programm" | PV-Batteriespeicher | Zuschuss ❌ausgelaufen |
Niedersachsen | keine Förderung | ❌ausgelaufen |
Nordrhein-Westfalen „progres.nrw“ | eingestellt | ❌ausgelaufen |
Rheinland-Pfalz "10.000-Speicher-Programm" | Solarstromspeicher in Kombination mit Kauf einer PV-Anlage | Zuschuss ❌Förderbudget aufgebraucht |
Sachsen "Sachsenkredit" | Photovoltaikanlage mit oder ohne Stromspeicher ab 30 kWp | ✔️Darlehen mit Tilgungszuschuss |
Sachsen-Anhalt „Richtlinie Speicherförderprogramm“ | Solarstromspeicher in Kombination mit Kauf oder Erweiterung einer PV-Anlage Ladepunkt für Elektrofahrzeuge | Zuschuss ❌ Förderbudget aufgebraucht. |
Schleswig-Holstein „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ | PV-Stromspeicher | Zuschuss ❌ eingestellt |
Thüringen „Solar Invest“ | Photovoltaikanlagen PV-Batteriespeicher, deren Erweiterung und Neuinvestition | Zuschuss ❌ Förderbudget aufgebraucht |
Hessen | Kauf und Installation PV-Anlage bis 20 kW; inkl. Komponenten wie Batteriespeicher; 2,83 % Zinsen/Jahr; inkl. Zinszuschuss 1,00 % | ✔️Darlehen mit Tilgungszuschuss |
Fördermöglichkeiten einzelner Städte 2025
Kommune, Stadt oder Region bieten mitunter auch Möglichkeiten wie Förderprogramme an. Hier ist ein kleiner Überblick:
Stadt | Fördermaßnahme | Bedingung/Vergütungssätze |
Bonn |
| ✔️ Zuschuss von bis zu 300 Euro pro installiertem kWp |
Darmstadt | “Förderprogramm Photovoltaik” | ✔️ Zuschuss von bis zu 200 Euro pro installiertem kWp auf Dach oder an Fassade; max. 6.000 EUR bei 30 kWp |
Heidelberg | “Rationelle Energieverwendung – Förderbaustein Photovoltaikanlagen” | ✔️ PV auf Dachflächen: 100 EUR/kWp; PV an Fassade: 200 EUR/kWp; 50 % der Kosten für Balkonmodule |
Mannheim | “Solarbonus” | ✔️ PV auf Dachflächen: 100 EUR/kWp; max. 1.000 EUR; höhere Premiumförderung in besonderen Fällen |
Düsseldorf | “Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf” | ✔️ab 1 kWp 1.000 EUR Grundförderung, zzgl. 200 EUR/kWp; max. 10.000 EUR |
Hannover und Umland | “proKlima Förderprogramm 2024 - DachVollToll” | ✔️ab 2 kWp; 100 EUR/kWp; max. 1.000 EUR |
Damit ist die Liste der möglichen Anlaufstellen für Fördergelder zur Photovoltaik jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Tabellen bieten lediglich einen Überblick über Programme zur Photovoltaik-Förderung 2024. Nicht gerecht werden können wir an dieser Stelle:
- diversen regionalen Förderprogrammen für Photovoltaik-Anlagen von Gemeinden und Stadtwerken
- diversen Solarkrediten von Banken und Sparkassen
- diversen Rabatten und Nachlässen als Zuschuss zur PV-Anlage von Herstellern
Diese Anlaufstellen für PV-Förderung sollten Sie aber zusätzlich in Betracht ziehen. Alle weiteren Informationen zum jeweiligen Förderprogramm, wie Fördervoraussetzungen, Förderkonditionen und Zeiträume für die Beantragung, erhalten Sie auf Anfrage von den zuständigen Stellen. Zudem kennt sich auch Ihr Solarteur vor Ort mit den Programmen zur Photovoltaik-Förderung 2024 aus.
Für jede Solardach-Förderung gilt: Die Förderung muss VOR der Beauftragung eines Fachunternehmens beantragt & bewilligt worden sein!
Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeicher: Förderung & Zuschüsse
Die Einspeisevergütung ist heute relativ gering. Daher liegt der Fokus auf einem hohen Eigenverbrauchsanteil. Hierzu tragen Batteriespeicher bei. Die Preise für Solarspeicher sind jedoch noch immer relativ hoch. Um Ihre Photovoltaikanlage möglichst effizient zu nutzen, ist ein Speicher in der Regel notwendig. Hausbesitzer können aber einen Antrag auf eine Stromspeicher-Förderung stellen, um die Kosten zu senken. Vor allem von den Ländern und Städten gibt es Angebote in angemessener Förderhöhe.
Auch Energieversorger wie E.ON bieten inzwischen Photovoltaik-Speicher an. Hier das Komplettpaket E.ON Aura. | Bildquelle: E.ON Energie Deutschland Gmb
Förderung Solaranlage mit E-Auto
Die Elektrifizierung und zunehmende E-Mobilität sind in aller Munde. Das eigene Elektroauto mit Strom vom eigenen Dach zu laden, ist sehr verlockend – finanziell und aus Klimaperspektive. Verschiedene Förder-Programme der Länder, der KfW und der Kommunen senken die Anschaffungskosten. Sie können eine Fördersumme für die Wallbox als heimischen Ladepunkt oder die Zusage zu einer günstigen Finanzierung erhalten. Vom Bund gab es das Programm KfW 442 “Solarstrom für Elektroautos”. Hiermit konnten Hausbesitzer die Komponenten Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zugleich fördern lassen. Der Fördertopf war jedoch in kürzester Zeit leer.
Steuerliche Förderung der Photovoltaik
Es gibt eine weitere Option, um sich eine indirekte staatliche Förderung für die Solaranlage zu sichern: die Steuer. Seit dem Beschluss im Jahressteuergesetz 2022 entfallen seit 2023 Einkommenssteuer und Umsatzsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp. Dieser Nullsteuersatz hat jedoch nicht nur Steuervorteile. Denn nun kann keine Mehrwertsteuer mehr als Vorsteuer geltend gemacht werden. Außerdem kann man sich keine Einkommenssteuer mehr im Rahmen von Abschreibungen vom Finanzamt zurückholen. Erfahren Sie weitere Hintergründe dazu, dass Photovoltaik steuerfrei ist.
Für eine ausführliche und individuelle Photovoltaik-Beratung und mögliche Steuererleichterungen hinsichtlich Förderungsbedingungen wenden Sie am besten an einen Solarteur aus Ihrer Nähe.