Veröffentlicht am Jan. 8, 2024

Solarthermie Förderung

Eine Solarthermieanlage ist eine ideale Ergänzung für nahezu jede Zentralheizung, denn die Technik spart Heizkosten und nutzt kostenfreie Sonnenenergie. Aus diesem Grund vergibt der Staat für Solarthermie eine attraktive Förderung. Erfahren Sie hier, ob die BAFA- oder KfW-Förderung für Sie besser geeignet ist, welche Konditionen beide Anlaufstellen bereithalten und ob evtl. Ihr Bundesland eine zusätzliche Förderung für eine Solarthermieanlage ermöglicht. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Unterschiede die staatliche Förderung beim Nachrüsten von Solarthermie gegenüber dem Heizungsaustausch macht und wie Sie die Solarthermie Förderung beantragen können.
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.solaranlagen-portal.com verfasst.
Solarthermie Förderung von Solarthermieanlagen
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Übersicht zur Solarthermie Förderung

* Das BAFA vergibt einen Zuschuss von 25 % zu den Anschaffungs- und Installationskosten einer Solarthermie-Anlage.

* Bleibt Ihre alte Heizung bestehen, können Sie zusätzlich 15 % Förderung für die Heizungsoptimierung beantragen.

* BAFA-Förderung für Solarthermie ist nur im Altbau möglich, nicht im Neubau.

* Es werden Anlagen zur Warmwasserbereitung und / oder Heizungsunterstützung gefördert.

* Wollen Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine neue Öl- oder Gas-Hybridheizung mit Solarthermie ersetzen, wird nur noch die Solarthermieanlage gefördert.

* Für den Austausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder Pelletheizung mit Solarthermie erhalten Sie 30 % bzw. 35 % Förderung.

* Mitunter haben auch einzelne Bundesländer zusätzliche Förderprogramme.

* Angebot, Antrag, Zuwendungsbescheid, Auftragsvergabe, Installation, Bezahlung, Verwendungsnachweis, Festsetzungsbescheid und Auszahlung sind die Schritte zur Solarthermie Förderung beim BAFA.

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Staatliche Förderung für Solarthermie

Förderung für eine Solarthermieanlage können Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Anlaufstellen in Deutschland: das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW-Bank.

Wirklich relevant für eine BEG-Förderung von Solarthermie ist jedoch nur das BAFA als Anlaufstelle, weniger die KfW. Denn das BAFA vergibt die staatliche Förderung für Solarthermie als direkten Zuschuss zur Anlage (als sog. Förderung für eine Einzelmaßnahme). Bei der KfW-Bank bekommen Sie hingegen einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn Sie Ihr Haus auf einen gewissen Effizienzhausstandard sanieren oder in diesem Standard neu bauen. Die BEG-Förderung für Solarthermie greift hier nur indirekt, indem die Anlage neben vielen anderen Baumaßnahmen dazu beiträgt, dass Ihr Haus Effizienzhausstandard erreicht.

Wichtig: Die BAFA-Förderung für Solarthermie gibt es nur als direkten Zuschuss in Form einer Einmalzahlung, nicht als Kredit! BEG-Förderungen, die über die KfW-Bank beantragt werden, sind im Umkehrschluss nur als Kredit mit Tilgungszuschuss erhältlich, nicht als direkter finanzieller Zuschuss.

Gut zu wissen: Förderung für Solarthermie im Altbau und Neubau

Die reguläre BAFA-Förderung für Solarthermie ist nur im Altbau erhältlich, nicht im Neubau! Projekte an Alt- und Neubauten gleichermaßen fördert hingegen die KfW-Bank, wenn das betreffende Gebäude Effizienzhausstand erreicht und z. B. eine Solarthermieanlage zum Einsatz kommt.

BAFA-Förderung für Solarthermie

Im Rahmen des Förderprogramms „BEG EM“ (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Programmteil Einzelmaßnahmen) erhalten Sie beim BAFA folgende Förderung für Solarthermie:

  • 25 % Zuschuss zu den Anschaffungs- und Installationskosten einer Solarthermieanlage
  • Förderfähig sind Ausgaben bis maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr (insgesamt bis maximal 600.000 Euro pro Wohngebäude).
  • In Gebäuden, die nicht zum Wohnen genutzt werden, sind die förderfähigen Kosten auf maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche im Jahr begrenzt (insgesamt bis maximal 5.000.000 Euro pro Jahr).
  • Zusätzlich 50 % Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (optional)

Für die BAFA-Förderung von Solarthermie gelten folgende Voraussetzungen:

  • Gefördert werden nur Anlagen für Bestandsgebäude, nicht für Neubauvorhaben.
  • Die Solarthermieanlage muss auf dem Grundstück installiert werden, auf dem auch das Gebäude steht, welches mit Solarwärme versorgt werden soll.
  • Es müssen förderfähige Kollektoren installiert werden (Flachkollektor, Vakuumflachkollektor, Vakuumröhrenkollektor oder Luftkollektor). Welche Kollektoren welcher Hersteller förderfähig sind, hat das BAFA in einer umfangreichen Liste veröffentlicht.
  • Die Solarthermieanlage wird für die Warmwasserbereitung und / oder Heizungsunterstützung eingesetzt.
  • Inzwischen gibt es für Solarthermie keine Mindestgröße mehr für die Förderung, d. h. keine Mindestkollektorfläche und kein Mindestspeichervolumen.
  • Solarthermieanlagen werden unabhängig von ihrem Ertrag gefördert.
  • Das Investitionsvolumen für die Solarthermieanlage beträgt mindestens 2.000 Euro brutto.

KfW-Förderung für Solarthermie

Die KfW ist als Anlaufstelle für die Förderung von Solarthermie für die allermeisten Bauvorhaben nicht relevant. Denn die KfW fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ausschließlich Effizienzhäuser, welche in diesem Standard neu gebaut oder auf diesen Standard saniert werden. Eine wirkliche „KfW-Förderung für Solarthermie“ gibt es deshalb nicht, die speziell nur auf diesen Heizungstyp zugeschnitten ist.

Wenn, dann profitieren Sie bei der KfW eher von einer indirekten Förderung für Solarthermie. Denn Effizienzhäuser sind auf ein ganzheitliches Energiekonzept angewiesen, bei dem eine Solarthermieanlage nur ein Baustein unter vielen ist. Hier kommt es auf das richtige Zusammenspiel mit Dämmung, Fenstern, Lüftung, Sonnenschutz und Gebäudekühlung an.

Konkret fördert die KfW im Rahmen der Förderprogramme „BEG WG“ und „BEG NWG“ (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Programmteile Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude):

  • Neubauten als Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse
  • Energetische Modernisierungen zum Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40
  • Modernisierungsvorhaben an Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen

mit zinsgünstigen Krediten inklusive Tilgungszuschuss. Weitere Informationen finden Sie bei der KfW.

Förderung, wenn Sie Solarthermie nachrüsten oder Ihre alte Heizung austauschen wollen

Eine Solarthermieanlage ist eine ideale Ergänzung für nahezu jede Heizung. Insbesondere von Frühjahr bis Herbst kann die Anlage einen Großteil der Warmwassererzeugung übernehmen, was eine Menge Energiekosten einspart.

Wenn Sie Solarthermie nachrüsten möchten, erhalten Sie immer 25 % Förderung auf die Solaranlage – egal mit welcher bestehenden Heizung. Zusätzlich ist eine Förderung von 15 % für die Optimierung der bestehenden Heizung möglich. Diese greift z. B. für die Einstellung der Heizkurve, für den Austausch der Heizungspumpe, für die Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung, für die Dämmung von Rohrleitungen sowie für den Einbau neuer Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörper. Anlaufstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Beim Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine neue Hybridheizung mit Solarthermie sieht die Förderung etwas anders aus. Heizt Ihre neue Hybridheizung anteilig wieder mit fossilen Energieträgern, d. h. mit Gas oder Öl, bekommen Sie lediglich für die Solarthermieanlage die 25 % Förderung. Das Gesamtpaket einer Öl- oder Gas-Hybridheizung mit Solarthermie erhält keine Förderung mehr. Ebenso entfällt der Heizungstauschbonus von zusätzlichen 10 % Förderung. Entscheiden Sie sich beim Austausch Ihrer alten Öl- oder Gasheizung hingegen für eine Wärmepumpe mit Solarthermie oder eine Pelletheizung mit Solarthermie, erhalten Sie eine Förderung von insgesamt 30 % bzw. 35 % inkl. Heizungstauschbonus für die neue EE-Hybridheizung (Hybridheizung, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien arbeitet).

Alle Konditionen für die Solarthermie Förderung beim Nachrüsten oder Austausch Ihrer alten Heizung finden Sie hier noch einmal in der Übersicht.

VorhabenFörderung für das Nachrüsten von Solarthermie -(alte Heizung bleibt bestehen)Förderung für den Austausch der alten Heizung gegen eine neue Hybridheizung mit Solarthermie
Gas auf Gas mit Solarthermie

- 25 % auf Solarthermie 

- 50 % auf Fachplanung und Baubegleitung 

- 15 % auf Heizungsoptimierung

- 25 % auf Solarthermie 

- 50 % auf Fachplanung und Baubegleitung 

- Kein Heizungstauschbonus für die alte Gasheizung 

- Keine Förderung für die neue Gasheizung

Öl auf Öl mit Solarthermie

- 25 % auf Solarthermie 

- 50 % auf Fachplanung und Baubegleitung 

- 15 % auf Heizungsoptimierung

- 25 % auf Solarthermie 

- 50 % auf Fachplanung und Baubegleitung 

- Kein Heizungstauschbonus für die alte Ölheizung - Keine Förderung für die neue Ölheizung

Gas / Öl auf Wärmepumpe mit Solarthermie 

- 20 % auf neue EE-Hybridheizung 

- 10 % Heizungstauschbonus - 50 % auf Fachplanung und Baubegleitung

Für die Kombination einer Gasheizung mit Solarthermie (Gas-Hybridheizung und Solarthermie) erhalten Sie die BAFA-Förderung nur noch für die Solaranlage! Neue Gasbrennwert- wie auch Ölbrennwertheizungen sind generell nicht mehr förderfähig. Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung einer neuen Heizung.

Gut zu wissen: Solarthermie Förderung für Warmwasser bzw. Heizungsunterstützung

Die BAFA-Förderung (25 % Zuschuss) ist nicht daran gekoppelt, ob Solarthermie für die Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung (als Solarheizung) eingesetzt wird. Das heißt, Sie erhalten die Solarthermie Förderung sowohl für eine Anlage, die Warmwasser erzeugt als auch für eine Anlage, welche die Heizung unterstützt. Darüber hinaus sind auch Kombianlagen mit gleichzeitiger Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung förderfähig.

Rechenbeispiel: Kosten und Förderung für Solarthermie im Vergleich

Eine Solarthermieanlage für ein Einfamilienhaus kostet rund 3.000 bis 6.000 Euro, wenn die Anlage zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden soll. Für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung liegen die Kosten bei rund 6.000 bis 12.000 Euro.

Mit der BAFA-Förderung lassen sich die Kosten für Solarthermie um 25 % senken. Angenommen, Ihre Solaranlage kostet inkl. Montage 5.000 Euro, dann ergibt sich folgende Ersparnis:

  • Kosten für Solarthermie: 5.000 Euro
  • 25 % BAFA-Förderung für Solarthermie: 1.250 Euro

Statt der ursprünglichen 5.000 Euro zahlen Sie dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude nur noch 3.750 Euro und sparen 1.250 Euro Anschaffungs- und Installationskosten. Somit lohnt sich eine Solarthermie-Anlage finanziell noch mehr.

Solarthermie Förderung in Ihrem Bundesland

Neben den bundesweiten Förderprogrammen des BAFA und der KfW gibt es mitunter auch zusätzliche Fördermöglichkeiten auf Länderebene. Anlaufstelle ist in der Regel die jeweilige Landeskredit-, Investitions- bzw. Förderbank. Wird eine Solarthermie Förderung nicht explizit genannt, dann fördern die jeweiligen Landesbanken in der Regel die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden, welche auch eine Solarthermieanlage mit einschließt. Häufig werden die Fördermittel als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss vergeben.

Eine zusätzliche Solarthermie Förderung gibt es aktuell in Baden-Württemberg, Hamburg, NRW und Sachsen-Anhalt. Da sich die Förderprogramme häufig ändern, zeitlich begrenzt sind und Fördermittel meist nur in einem gewissen Umfang zur Verfügung stehen, finden Sie nachfolgend eine aktuelle Auflistung der jeweiligen Förderprogramme und Anlaufstellen.

BundeslandAktuelles FörderprogrammAnlaufstelle
Baden-Württemberg"Wohnen mit Klimaprämie"Landeskreditbank Baden-Württemberg
Bayern--
Berlin--
Brandenburg--
Bremen--
Hamburg"Erneuerbare Wärme"Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Hessen--
Mecklenburg-Vorpommern--
Niedersachsen--
Nordrhein-Westfalen"Mietwohnraumförderung"NRW Bank
Rheinland-Pfalz--
Saarland--
Sachsen--
Sachsen-Anhalt"Sachsen-Anhalt Modern"Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein--
Thüringen--

Wenn Sie nach einer zusätzlichen Förderung für Solarthermie in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein oder Thüringen suchen, schauen Sie hin und wieder bei der bundesweiten Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vorbei.

Antrag stellen für eine Solarthermie Förderung beim BAFA

Solarthermie Förderung lässt sich beim BAFA relativ einfach beantragen. Wichtig ist hierbei vor allem, dass Sie die Reihenfolge der Schritte einhalten und auch Zwischenbescheide abwarten, bevor Sie mit dem nächsten Schritt weitermachen.

Antrag für Solarthermie Förderung beim BAFA stellen in 5 Schritten:

  • Schritt 1: Holen Sie sich Angebote von Fachunternehmen für Ihre Solarthermieanlage ein.
  • Schritt 2: Stellen Sie Ihren Förderantrag online beim BAFA und nutzen Sie hierfür das entsprechende Online-Antragsformular.
  • Schritt 3: Warten Sie nach der Antragsstellung, bis Sie den Zuwendungsbescheid vom BAFA erhalten haben. Mit diesem Bescheid wird Ihr Zuschuss verbindlich für 24 Monate reserviert (sog. Bewilligungszeitraum). Nach Erhalt des Bescheids können Sie den Auftrag für Ihre Solarthermieanlage vergeben und der Handwerksbetrieb kann mit der Umsetzung beginnen.
  • Schritt 4: Nachdem Ihre Solarthermieanlage fertig installiert wurde und Sie die Rechnungen bei allen Fachunternehmen bezahlt haben, können Sie den sog. Verwendungsnachweis online beim BAFA einreichen. Dieser muss spätestens 6 Monate eingereicht werden, nachdem der 24-monatige Bewilligungszeitraum abgelaufen ist.
  • Schritt 5: Das BAFA prüft abschließend Ihre Unterlagen, übersendet Ihnen den sog. Festsetzungsbescheid und zahlt Ihnen im Anschluss Ihren bewilligten Zuschuss aus.

Alle weiteren Informationen zum Thema „Wie und wo beantrage ich die Förderung für Solarthermie?“ finden Sie auch in einem Allgemeinen Merkblatt zur Antragsstellung vom BAFA.

Gibt es Förderung für Solarthermie und wird Solarthermie staatlich gefördert?
Ja, Solarthermie wird auf verschiedenen Wegen vom Staat gefördert. Zum einen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Anlaufstelle hierfür ist das BAFA. Zum anderen ist eine Solarthermie Förderung mitunter auch auf Länderebene möglich, wenn Bundesländer eigene Förderprogramme auflegen. Darüber hinaus lässt sich die Investition auch steuerlich absetzen.
Wie hoch ist die Förderung für Solarthermie?
Die Höhe der BAFA-Förderung für Solarthermie liegt aktuell bei 25 % Zuschuss zu den Anschaffungs- und Installationskosten.
Was zählt zu den förderfähigen Kosten einer Solarthermieanlage?
Die förderfähigen Investitionskosten werden vom Staat sehr großzügig bemessen. Sie beinhalten zunächst die Anschaffungskosten für die Solarthermieanlage sowie die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme (Anschluss an das Warmwasser- und / oder Heizsystem inkl. aller erforderlichen Leitungen und Komponenten). Anrechenbar sind ebenfalls die Kosten für einen Solarspeicher (alle Arten von Warmwasserspeichern wie Heizwasser-, Trinkwasser- und Kombispeicher) sowie für Steigleitungen zum Dach. Auch notwenige fachtechnische Arbeiten und Materialien, wie z. B. der Transport, die Unterkonstruktion und Aufständerung der Solarkollektoren können angerechnet werden. Muss die Warmwasserbereitung von einer dezentralen auf eine zentrale Versorgung umgestellt werden oder der Heiz- bzw. Technikraum neu errichtet, saniert oder umgestaltet werden, dann sind die Kosten ebenso in den förderfähigen Kosten enthalten.
Gibt es die BAFA-Förderung für Solarthermie auch für Eigenbau-Anlagen bzw. bei Eigenmontage?
Nein, Eigenbau-Anlagen und Anlagen die als Prototypen anzusehen sind (d. h. weniger als vier Exemplaren werden oder wurden betrieben) sind nicht förderfähig. Ebenso werden gebrauchte Anlagen und Anlagen, die im Wesentlichen mit gebrauchten Teilen erworben wurden, nicht gefördert. Wenn Sie Solarthermie selber installieren, haben Sie ebenso ein Problem, da Sie für die Förderung keine Rechnung einreichen können. Das heißt, Sie lassen sich die Solarthermie Förderung bei Selbstmontage entgehen.
Wer kann die Solarthermie Förderung beim BAFA beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks / Grundstücksteils bzw. des Gebäudes / Gebäudeteils, auf dem die Solarthermieanlage installiert werden soll. Hierzu zählen Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften. Wer als Contractor tätig ist, und die Solarthermieanlage im Auftrag eines Dritten installiert, kann ebenso die Förderung beantragen.
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