Abnahme einer Solarthermieanlage

Nach der Installation einer Solarthermieanlage ist das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen. Vor dem schlussendlichen laufenden Betrieb steht die Inbetriebnahme durch den Fachmann und das Anfertigen eines Inbetriebnahme und Übergabeprotokolls. Die sichere Solarthermie Abnahme im Überblick. Weiterlesen
Thorben Frahm
Thorben Frahm
3 Mai 2023

Solarthermie Abnahme: Inbetriebnahme & Übergabeprotokoll

Nach einem ausgiebigen Vergleich der Solarthermie Angebote haben Sie sich für einen Fachbetrieb entschieden und die Solarthermieanlage ist installiert. Ein wichtiger Teil der Übergabe besteht in der Anfertigung eines Übergabe- bzw. Inbetriebnahmeprotokolls. Was dort enthalten sein sollte, zeigen die nächsten Abschnitte.

  • Bei jeder Inbetriebnahme muss ein Inbetriebnahmeprotokoll angefertigt werden - dies sollte so vollständig wie möglich sein. Sind die Angaben nicht vollständig, sollten Sie das Protokoll nicht anerkennen!

  • Vor dem Spülen erfolgt eine Druckprobe. Währenddessen müssen die Kollektoren abgedeckt werden, damit keine Wärmeaufnahme erfolgt. Ein Prüfdruck von circa 90 Prozent des maximalen Betriebsdruckes wird hergestellt und mindestens 30 Minuten gehalten. Daraufhin findet eine Leckagekontrolle statt. Verläuft die Probe erfolgreich, wird die Anlage entlüftet und auf Betriebsdruck gebracht.

  • Hinweis: in den ersten Wochen nach Inbetriebnahme sollte man erneut Luft ablassen.

  • Schlussendlich erfolgt die Einstellung des Volumenstromes, die Einstellung der Regelung und eine Einweisung des Benutzers in die Anlagenfunktionen und Wartung.

Was sollte im Übergabe- / Inbetriebnahmeprotokoll stehen?

Laut Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. Infoblatt 44 sollte das Übergabeprotokoll idealerweise folgende Angaben enthalten:

Typ der Anlage: Trinkwassererwärmung oder Heizungsunterstützung?

Kollektorfläche (Brutto- und Aperturfläche), Kollektortyp, Blitzschutz. Bruttofläche und Aperturfläche sind wichtig: die Bruttofläche benötigen Sie, falls Sie einen Antrag auf BAFA-Förderung stellen möchten, während die Aperturfläche für Angaben zum EEWärmeG benötigt werden.

Informationen zum Speicher: Stückzahl, Volumen, Hersteller/Typ, Korrosionsschutz, Volumina der Ausdehnungsgefäße. Hinweis: alle Speicher sind aufzuführen - auch integrierte Frischwasserstationen sollten erfasst werden.

Informationen zur Solarkreisverrohrung: Durchmesser, Verbindungstechnik, Stärke der Dämmung, Entlüftung, Potenzialausgleich, Spüldauer in Minuten.

Informationen zum Wärmeträger: Hersteller und Typ, Füllvolumen, Frostschutz, pH-Wert.

Angaben zu den Druckverhältnissen wie IST und SOLL-Werte zum Fülldruck, Vordruck im Membranausdehnungsgefäß, Druck Sicherheitsventil, Systemüberdruck, statische Höhe, Anlagenbetriebsdruck, Druckprobe durchgeführt.

Einstellungen am Solarregler: Hersteller, Typ, Temperaturen im Speicher, Schaltzeiten Nachheizung, Bereitschaftstemperatur.

Pumpeneinstellungen: Volumenstrom pro Minute, Fluidtemperatur, Pumpenstufe bzw. Drehzahlregelung.

Angaben zur eventuellen nachträglichen Systemoptimierung.

Einweisung und Dokumentation: Anlagenfunktionen erläutert, Verantwortungen zur Trinkwasserhygiene erläutert, Datenblätter und Bedienungsanleitungen übergeben, Rohrleitungen und Armaturen beschriftet, Kontrollen und Störungsmeldungen erläutert, Anlagenschema übergeben.

Lassen Sie sich am besten eine Kopie des unterschriebenen Protokolls zusenden.

Die durchgeführten Arbeiten sowie die eingestellten Werte sollten in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Diese Angaben können für die Betriebskontrolle als Vergleichswerte herangezogen werden, um Defekte frühzeitig zu erkennen.

Bei umfangreicheren Bauarbeiten können Teilabnahmen das Mittel der Wahl sein. Besprechen Sie den genauen Ablauf mit dem Fachbetrieb.

Eine Fachunternehmererklärung ist für die BAFA-Förderung wichtig

Die Fachunternehmererklärung ist z.B. neben der Rechnung für die Solarthermieanlage Bestandteil eines BAFA-Förderantrags. Sie muss vom Installateur vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Die Fachunternehmererklärung muss folgende Angaben aufweisen:

  • Angaben zum Installationsunternehmen
  • Standort der Anlage
  • Angaben zur installierten Solarkollektoranlage:
  • Inbetriebnahmedatum
  • vollständige Herstellerangabe und Typbezeichnung der Anlage.
  • Kollektorenanzahl
  • Bruttokollektorfläche der gesamten Anlage
  • Volumen des Pufferspeichers
  • Angaben zum Wärmemengenzähler (Ertragserfassung). Für Anlagen ab 30 m² (Flachkollektoren) oder ab 20 m² (Röhrenkollektoren) ist ein Wärmemengenzähler Fördervoraussetzung.

Wenn alles nach Plan verlaufen ist, sollte die Solarthermieanlage sicher und fehlerfrei funktionieren. Damit dies lange auch so bleibt, haben wir Hinweise zur Solarthermie Wartung für Sie zusammengestellt.

Thorben Frahm
Thorben Frahm ist Redaktionsleiter und Fachredakteur für Photovoltaik.
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