Anmeldung einer Photovoltaik Großanlage bei der Bundesnetzagentur
Die Anmeldung einer PV Anlage bei der Bundesnetzagentur ist in der Regel mit wenig Aufwand verbunden und binnen kurzer Zeit erledigt. Einige Dinge gilt es jedoch im Vorfeld zu beachten:
1. Warum ist eine Anmeldung notwendig?
Ohne Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist der örtliche Netzbetreiber nicht verpflichtet, die Einspeisevergütung für die Photovoltaikanlage zu zahlen. Dies ist im § 16 Absatz 2 des EEG festgelegt.
2. Für welche Photovoltaik Anlagen trifft die Anmeldepflicht zu?
Es müssen nur Photovoltaik Klein- und Großanlagen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, die eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz erhalten und nach dem 01. Januar 2009 neu in Betrieb genommen wurden. PV Anlagen, die die gesetzliche Einspeisevergütung nicht erhalten, sind von der Anmeldung befreit.
3. Wer muss die Photovoltaik Anlage melden und wann?
Melden muss die Photovoltaik Anlage bei der Bundesnetzagentur der Anlagenbetreiber - also die Person, die die Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung nutz. Unabhängig davon, ob die Person selbst der Eigentümer ist.
Sobald der Inbetriebnahmezeitpunkt der Photovoltaik Anlage verbindlich feststeht, kann die Anlage angemeldet werden - frühestens zwei Wochen vor dem Tag der Inbetriebnahe, spätestens am Tag der Inbetriebnahme. Die Anmeldung muss jedesmal neu gemacht werden, wenn Photovoltaik Module zu einer bestehenden Klein- oder Großanlage hinzugebaut werden.
4. Wie läuft die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ab?
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist ausschließlich online im PV Meldeportal möglich. Im Anschluß erhält der Anlagenbetreiber von der Bundesnetzagentur eine schriftliche Bestätigung mit einer Registrierungsnummer. Diese gilt als Nachweis für den Netzbetreiber, dass die PV Anlage gemeldet ist und die Einspeisevergütung gezahlt werden muss.
5. Welche Angaben sind erforderlich?
Gemeldet werden muss die Summe der installierte Nennleistung aller Photovoltaik Module, die seit dem 01. Januar 2009 neu in Betrieb genommen wurden. Wurde eine bestehende Photovoltaikanlage erweitert, die bereits vor 2009 in Betrieb ging, muss nur die Nennleistung der neuen Module gemeldet werden. Klein- und Großanlagen vor 2009 interessieren die Bundesnetzagentur nicht mehr.
Die Nennleitung ist in der Regel auf dem Kaufvertrag des Photovoltaik Fachbetriebs verzeichnet. Wird mehr als eine Anlage betreiben und befinden sich diese an verschiedenen Standorten, muss für jede PV Anlage ein gesondertes Formular ausgefüllt werden.
Alle weiteren Fragen zur Anmeldung beantwortet ein Datenblatt, dass die Bundesnetzagentur als Ausfüllhilfe zur Verfügung stellt. Photovoltaik-Fachbetriebe können als Dritte auch das Formular ausfüllen. Unterschreiben und einreichen muss es in jedem Fall der Betreiber der PV Anlage.