Die EEG-Umlage muss für den selbst genutzten und eigenverbrauchten Strom gezahlt werden, der von der Photovoltaikanlage produziert wird. Anlagen unter einer Größe von 30 kWp sind von der Umlage befreit.
Inhalt
- Grundprinzip des Leasings von Photovoltaikanlagen
- Wie wirtschaftlich ist das Leasing von Photovoltaikanlagen?
- Welche Kosten sind zu erwarten?
- Leasen, mieten oder pachten? Wo liegt der Unterschied?
- Die Pacht von Dachflächen für Photovoltaikanlagen
- Photovoltaikanlage leasen – Die Vor- und Nachteile auf einen Blick
Grundprinzip des Leasings von Photovoltaikanlagen
Das Leasing einer PV-Anlage verläuft ähnlich wie das Leasing eines Fahrzeugs: Eine Leasinggesellschaft kauft die von Ihnen ausgewählte Photovoltaikanlage von einer Privatperson oder einer Solar-Fachfirma und überlässt Ihnen die Anlage gegen Zahlung eines monatlichen Entgelts zur freien Nutzung. Üblicherweise kommen nur Anlagen auf Dächern und Freiflächenanlagen für das Leasing in Frage, da die Anlage als so genannte "selbstständige Betriebseinrichtung" gelten muss. Die Photovoltaikanlage muss gegebenenfalls ohne Beschädigungen wieder abmontiert werden können. Daher können beispielsweise Anlagen, die in Hausfassaden integriert sind, nicht geleast werden. Überschreitet die Anlage eine Größe von 30 kWp, müssen Sie zusätzlich eine (anteilige) EEG-Umlage bezahlen.
Der Leasingvertrag
Vor Abschluss des Vertrages führt die Leasinggesellschaft eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch. Sie prüft die Kreditwürdigkeit des potentiellen Kunden sowie die Größe und Details der Anlage, zum Beispiel die Zertifizierung und Preise der einzelnen Komponenten der Photovoltaikanlage. Wenn der Leasingvertrag ausläuft, bestehen für den Hauseigentümer mehrere Möglichkeiten: Der Vertrag kann verlängert, die Photovoltaikanlage gekauft oder an die Leasinggesellschaft zurückgeben werden.
Wie wirtschaftlich ist das Leasing von Photovoltaikanlagen?
Für den Betreiber der Anlage fallen während der Vertragslaufzeit nur die festgelegten Leasingraten, die Gebühren für die Photovoltaik-Versicherungen und Wartungskosten an. Die Kosten für die Komponenten und die Montage der Anlage trägt die Leasinggesellschaft. Die Erträge erfolgen durch die Einspeisevergütung. Vor allem für Interessenten, welche die hohen Anschaffungskosten für die Anlage nicht zahlen können, kann sich das Leasing lohnen. Doch aufgepasst: Eine kostenlose Solaranlage gibt es auch beim Leasing nicht, auch wenn die Werbung dies betont.
Teilamortisation oder Vollamortisation?
Beim Leasing einer Photovoltaikanlage unterscheidet man zwischen Teil- und Vollamortisation. Bei der Vollamortisation sind die monatlichen Abschlagszahlungen so berechnet, dass die Anlage am Ende der vereinbarten Laufzeit ohne weitere Zahlungen in Ihren Besitz übergeht.
Anders bei der Teilamortisation: Die monatlichen Mietkosten sind zwar niedriger, dafür müssen Sie am Ende der Laufzeit eine letzte Zahlung tätigen, um die noch offene Differenz auszugleichen. Aufgrund des natürlichen Verschleiß der Anlage werden diese Kosten individuell berechnet und sind im Voraus nicht genau einschätzbar.
Welche Kosten sind zu erwarten?
Die Konditionen für das Leasing einer Photovoltaikanlage können zwischen Leasinggesellschaft und Leasingnehmer individuell vereinbart werden. Häufig sieht das Finanzierungsmodell in etwa so aus:
- Zinsbindung von 10 Jahren, Finanzierung mit einem Restwert von 30 %
- Eigenkapitalverzinsung aus der Gesamtlaufzeit von ca. 14,29 %
- Kosten für Wartung und Versicherung
- Degression von 0,5 % für die Einspeisevergütung
Die monatlichen Kosten hängen von der Größe der Anlage ab: Je mehr Leistung, umso höher sind die monatlichen Leasingraten.
Leasen, mieten oder pachten? Wo liegt der Unterschied?
Neben dem Leasing einer Photovoltaikanlage wird auch das Mieten einer Solaranlage angeboten. Die Unterschiede zwischen den beiden Modellen sind fein, aber klein:
Beim Leasen wird die Anlage mittel- bis langfristig gemietet, aber nicht gekauft. Als Leasingnehmer können Sie die Anlage genauso nutzen als wären Sie der Eigentümer, je nach Modell und Vertragsgestaltung gehört Ihnen die PV-Anlage am Ende der Laufzeit, Sie können Sie mit einer letzten Abschlagszahlung kaufen oder auch wieder zurückgeben. Rechtlich gesehen bleibt die Anlage allerdings Eigentum des Leasinggebers. Anders als beim Mieten haben Sie alle Pflichten und Rechte, die mit der Aufstellung und auch dem Betrieb verbunden sind. Sie haften für Beschädigungen und Ertragsausfälle. Bei einem Mietvertrag liegen diese Pflichten beim Vermieter der Anlage.
Eine weitere Variante ist die Pacht. Dabei handelt es sich um eine Überlassung, Sie können den erzeugten Solarstrom selbst verbrauchen oder auch ins öffentliche Netz einspeisen und daraus die Einspeisevergütung erzielen. Da private Photovoltaik-Anlagen allerdings mittlerweile meist vorwiegend für den Eigenbedarf genutzt werden, ist dieses Modell nur noch zum Teil relevant.
Die Pacht von Dachflächen für Photovoltaikanlagen
Falls Sie Interesse am Bau einer Photovoltaikanlage haben, Ihnen jedoch kein Dach zur Verfügung steht, besteht die Möglichkeit Dachflächen anzumieten. Hierbei verpachtet ein Hauseigentümer das Dach seines Hauses an einen Investor, der darauf eine Photovoltaikanlage errichtet und betreibt. Der Betreiber der Anlage zahlt monatlich oder jährlich einen vertraglich festgelegten Pachtbetrag für die Bereitstellung der Dachfläche. Der Hauseigentümer ist sonst nicht weiter involviert.
Für den Betreiber der Photovoltaikanlage fallen durchschnittlich Mietkosten von rund 50 bis 80 Euro pro Quadratmeter Dachfläche für eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren an - also etwa 100 bis 160 Euro jährlich. Dieser Betrag ist vergleichsweise gering, so dass sich die Anschaffung der Anlage schon bald rentiert. Um ein für die Photovoltaikanlage geeignetes Dach zu finden, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Solarkataster
- Anzeigenmärkte on- und offline
- Behörden
- Spezielle Dachbörsen von Beratern, Kommunen und Solarkatastern
Planen Sie, eine Dachfläche für Ihre Photovoltaikanlage zu pachten, sollte ein durchdachter schriftlicher Vertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen werden. Dort müssen alle Einzelheiten möglichst genau geregelt sein, insbesondere auch die Themen Haftung und Versicherung.
Tipp: Die Anmietung von Dachflächen verlängert die Amortisationszeit Ihrer Photovoltaikanlage. Dennoch lohnt sich in vielen Fällen aufgrund der langen Betriebsdauer von 25 bis 30 Jahren auch hier die Investition.
Photovoltaikanlage leasen – Die Vor- und Nachteile auf einen Blick
Vorteile | Nachteile |
- Einfacher Einstieg in die eigene Stromerzeugung ohne große Investitionen - Vom ersten Tag an Erträge - Monatliche Leasinggebühren als Festbetrag über die komplette Laufzeit und damit eine sichere Kalkulationsbasis - Komplett-Paket aus einer Hand vom Leasingpartner - Zusätzliche Leistungen im Finanzierungsangebot buchbar - Nach Ende der Laufzeit geht die Anlage in den Besitz des Leasingnehmers über | - Kein eigener Besitz der Photovoltaikanlage bis zum Ende der Laufzeit (Vollamortisation) - Langfristige Bindung an einen Anbieter - Probleme bei Insolvenz des Anbieters - Mindestgröße von 30 bis 50 kWh, dadurch zusätzliche Kosten für die EEG-Umlage - Lockangebote bei vermeintlich günstigen Konditionen führen zu Mehrkosten - Zusätzliche Abschlagszahlung bei Teilamortisation - Insgesamt höhere Kosten als beim Kauf einer Anlage |
Lassen Sie sich in Bezug auf Leasing oder Pacht von einem Photovoltaik-Fachbetrieb beraten. Dort erhalten Sie Informationen zu Leasinggesellschaften und Pacht von Dachflächen sowie zu den Konditionen und zur Vertragsgestaltung.
Auch wenn die Anfangskosten hoch erscheinen, ist es für Privatpersonen meist günstiger, eine Photovoltaikanlage zu kaufen. Gute Finanzierungsangebote und das aktuell niedrige Zinsniveau sowie staatliche und kommunale Zuschüsse bieten weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Bevor Sie sich fürs Leasing entscheiden, sollten Sie alle Optionen gründlich prüfen und eine genaue Kostenberechnung erstellen lassen.