Die Montage und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage
Bevor die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden kann, muss die Montage der einzelnen Komponenten auf dem Dach erfolgen, wie beispielsweise des Befestigungssystems und der Photovoltaikmodule. Die Module können mithilfe guter handwerklicher Fähigkeiten oft vom Betreiber selbst angebracht werden, die Installation der Photovoltaik Elektronik sollte jedoch von einem Elektriker durchgeführt werden.
Dieser verlegt zum Abschluss der Montage die Solarkabel vom Solargenerator zum Gleichstromhauptschalter und von dort aus zum Wechselrichter. Wenn die Verkabelung komplett ist, montiert er den Einspeisezähler und stellt somit den Anschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz her, damit der erzeugte Strom eingespeist werden kann. Zuletzt misst er die elektronischen Parameter und füllt das Inbetriebnahmeprotokoll der Photovoltaikanlage aus.
Ein Einspeisezähler misst die Energiemenge (kWh), die von einer Photovoltaikanlage erzeugt und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Das Erneuerbare Energie Gesetz schreibt einen Einspeisezähler (Bezeichnung im EEG: "Messeinrichtung") für alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen verpflichtend vor.
Der Einspeisezähler ist die Grundlage für Abrechnung der Einspeisevergütung mit dem Netzbetreiber. Die Kosten für einen Einspeisezähler trägt laut §13 Absatz 1 EEG der Anlagenbetreiber. In der Praxis gibt es zwei Modelle, wonach ein Einspeisezähler entweder vom Anlagenbetreiber erworben oder vom Netzbetreiber gegen ein Entgelt gemietet wird.
Besonderheiten bei der Montage
Die Montage einer Photovoltaikanlage erfolgt bei Schrägdächern meistens direkt auf der Dachdeckung. Bei Flachdächern ist jedoch die Dachneigung nicht optimal, so dass mithilfe einer Aufständerung der Photovoltaikanlage für einen optimalen Neigungswinkel gesorgt wird. Eine Alternative zur Aufdachanlage ist die Montage von Solardachziegeln. Sie ersetzen die Dachhaut, erzeugen aber gleichzeitig Solarstrom wie herkömmliche Module auch.
Eine Photovoltaikanlage erhöht nicht die Gefahr eines Blitzschlages, jedoch sollte bei einer so kostenintensiven Anschaffung über einen Schutz nachgedacht werden. Dies kann ein äußerer oder innerer Blitzschutz für Photovoltaik sein. Ein äußerer Blitzschutz sorgt durch Erdung für einen Schutz vor direkten Einschlägen, ein innerer Blitzschutz verhindert Überspannungen.
Besonderheiten im laufenden Betrieb
Bei einer Photovoltaikanlage stellen die Montage und Installation den mit Abstand höchsten Aufwand und Kostenfaktor dar. Im laufenden Betrieb muss nicht viel beachtet oder besondere Arbeiten verrichtet werden. Nach Möglichkeit sollte jedoch eine regelmäßige Wartung der Photovoltaikanlage durchgeführt werden. Für einen Laien ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Photovoltaik-Fachbetrieb eine ideale Möglichkeit. Dieser überprüft jährlich die Leistung der Anlage und kontrolliert sie auf Fehler. So kann ein über die ganze Betriebsdauer hoher Ertrag sichergestellt werden.
Eine Reinigung der Photovoltaikanlage ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Da die Module schräg ausgerichtet sind, reinigen sie sich mithilfe von Regen oder Schnee über das Jahr selber. Größere Verschmutzungen wie Laub oder Vogelkot sollten jedoch nach Möglichkeit entfernt werden, damit der Ertrag der Anlage nicht gemindert wird.
Steuerthemen beim Betrieb einer Photovoltaikanlage
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage ist eine unternehmerische Tätigkeit für die in der Regel ein Gewerbe angemeldet werden muss. Das ist zum Beispiel für die Umsatzsteuer relevant. Auf die Netto-Einspeisevergütung erhalten Sie 19% Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss. Im Gegenzug können von der zu zahlenden Umsatzsteuer auch Umsatzsteuer abgezogen werden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage Umsatzsteuer gezahlt wurde. Der größte Posten ist dabei die Anlage selbst - aber auch die Mehrwertsteuer auf Wartungs- oder Reinigungskosten kann man hier geltend machen.
Die Einnahmen durch eine Photovoltaikanlage - also die erhaltene Einspeisevergütung - muss ebenfalls in der jährlichen Einkommensteuererklärung als Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb angegeben werden. Im Gegenzug können Sie alle Kosten der Photovoltaikanlage auch absetzen. Dazu gehören auch die Abschreibungen auf die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage.
Wir haben die Regelungen zur Besteuerung einer Photovoltaikanlage im laufenden Betrieb für Sie noch einmal genauer aufbereitet.