Seit dem 01. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Das wurde mit dem "Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage" beschlossen. Damit sollen Bürger von den schnell und stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Doch nicht nur Endverbraucher profitieren: Auch Prosumer profitieren, denn die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch entfällt ebenfalls. Das verbessert die Rentabilität der eigenen Solaranlage.
EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
Inhalt im Überblick
Abschaffung der EEG Umlage 2022
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat beschlossen, die EEG-Umlage ab dem 01. Juli 2022 komplett abzuschaffen. Ursprünglich sollte die EEG-Umlage laut Ampel-Koalition erst zum 01.01.2023 gestrichen werden. Auch Wirtschaftsminister Robert Habeck stimmte nun der früheren Abschaffung der EEG-Umlage ohne Weiteres zu. Die wichtigsten Punkte zur Novelle stehen im "Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher".
Was enthält das "Osterpaket" außer der Abschaffung der EEG-Umlage?
- Die konkrete Anpassung der Ausschreibungsvolumina ist zugesagt, wobei der PV-Zubau weiterhin je zu einer Hälfte auf Dachflächen und Freiflächen verteilt werden solle.
- Bei der Vergütung für Photovoltaikanlagen differenziert das zum Teil seit dem 30. Juli 2022 geltende EEG 2023 zwischen Volleinspeisern und Eigenverbrauchern, die den Überschuss einspeisen. Dabei sind für Volleinspeiser höhere Vergütungssätze vorgesehen: bis 10 KW Leistung 13,5 ct/kWh, bis 40 kW 11,3 ct/kWh, bis 100 kW 11,3 ct/kWh. Die neuen Fördersätze sollen entweder noch dieses Jahr greifen oder aber rückwirkend gelten. Überschusseinspeiser erhalten bis 10 kW8,6 ct/kWh, bis 40 kW 7,5 ct/kWh und bis 750 kW 6,2 ct/kWh. Diese Sätze sind fix bis 2024.
- Die Degression der Vergütungssätze findet danach nicht mehr monatlich, sondern nur noch halbjährlich statt. Es soll jeweils nur eine Absenkung um ein Prozent gelten.
- Der "atmende Deckel" entfällt.
- EEG-Umlage und weitere Umlagen werden in das Energie-Umlage-Gesetz (EnUG) überführt. Es tritt 2023 in Kraft.
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EEG-Umlage: Definition
Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 als Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eingeführt. Sie dient der Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Wenn Sie den Strom Ihrer Solaranlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten Sie dafür eine Einspeisevergütung.
Photovoltaik Eigenverbrauch: EEG-Umlage | Bildquelle: © Solaranlagenportal
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber, die Ihren Solarstrom erhalten, verkaufen diesen wiederum an der Strombörse – allerdings zu einem geringeren Preis. Um die finanzielle Lücke zwischen den Ausgaben für den Strom und dem gesetzlich festgelegten Vergütungssatz für die Übertragungsnetzbetreiber zu schließen, werden die Erlöse der EEG-Umlage verwendet.
Grundsätzlich zahlt jeder Endnutzer beziehungsweise Letztnutzer von Strom die EEG-Umlage. Für jeden, der selbst kein Erzeuger ist, ist sie einfach ein Bestandteil des Strompreises.
Umlage auf selbst verbrauchten Strom – wer zahlt?
Verbraucher, die selbst regenerative Energie erzeugen, zum Beispiel mit einer eigenen Photovoltaikanlage, zahlen die Umlage ebenfalls. Und zwar gemäß § 61 EEG auch auf ihren selbsterzeugten und verbrauchten Strom.
Hintergrund ist, dass in diesem Fall der Stromerzeuger in Personalunion auch zugleich der zahlungspflichtige Letztverbraucher ist. Ob und in welcher Höhe nun die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zu zahlen ist, steht wiederum in Abhängigkeit zur Leistungsfähigkeit der Anlage in kWp.
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Szenario 1: Wer eine Anlage mit bis zu einschließlich 30 kWp Leistung betreibt, muss für den auf dem eigenen Dach gewonnenen und selbst verbrauchten Strom keine EEG-Umlage zahlen.
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Szenario 2: Wer eine Anlage mit einer Leistung von über 30 kWp betreibt und den Strom selbst nutzt, muss auf seinen selbst erzeugten Strom einen prozentualen Anteil der EEG-Umlage zahlen. Der prozentuale Anteil wurde seit 2015 sukzessive erhöht.
Seit 2017 zahlen die Nutzer von selbstverbrauchtem Strom 40 Prozent der jeweils gültigen EEG-Umlage. Bei einer Leistung unter 30 kWp fällt keine EEG-Umlage an.
Wie funktioniert die Abrechnung der EEG-Umlage für Eigenverbraucher?
Der Abrechnungsvorgang besteht aus mehreren Teilabschnitten. Anlagenbetreiber und Eigenverbraucher sollten sich mit jedem von ihnen genau auseinandersetzen.
Mini-PV-Anlage von FlexxSys GmbH ® (Bildquelle: FlexxSys GmbH)
Keine Abrechnungszahlen melden muss,
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wer mit seinem zuständigen Netzbetreiber bereits im Vorfeld geklärt hat, dass er keine EEG-Umlage zahlen muss: Wenn es sich zum einen um Eigenversorgung und zum anderen um Strom handelt, der nicht von einem Elektrizitätsunternehmen geliefert wird. Das gilt für Inselanlagen ohne Stromnetzanschluss und z. B. kleine Module, die nur noch den Überschussstrom ohne Einspeisevergütung ins Stromnetz einspeisen. Ein Beispiel hierfür ist ein Steckersolarmodul von bis zu 800 Watt.
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wer ein Solaranlage mit maximal 30 kWp betreibt – denn es gilt die De-minimis-Regelung für Kleinanlagen. Es wird in diesem Fall auch keine EEG-Umlage fällig.
1. Wem muss ich meine Zahlen melden?
Ihre selbstverbrauchten Strommengen müssen Sie in elektronischer Form an den Netzbetreiber (der die EEG-Umlage erhebt) und nur auf Verlangen an die Bundesnetzagentur melden.
2. Wann wird abgerechnet?
Sie müssen bis zum 28. Februar Ihrem Netzbetreiber die umlagepflichtigen, also selbst verbrauchten, Strommengen melden. Der Termin ist unbedingt einzuhalten, da ansonsten 100 % der EEG-Umlage anstatt des prozentualen Anteils für Eigenverbraucher fällig werden können.
3. Wie ermittele ich meine meldepflichtigen Strommengen?
Sie müssen jede Kilowattstunde eigenverbrauchten Stroms messtechnisch mithilfe des Erzeugungszählers erfassen, damit er für die EEG-Berechnung berücksichtigt werden kann. Der Erzeugungszähler ist hinter dem Wechselrichter angeordnet. Der Einspeisezähler am Anschlusspunkt wiederum zählt die eingespeiste Rest-Strommenge. Wird diese von der von Ihrer Solaranlage erzeugten Gesamtstrommenge abgezogen, ergibt sich Ihr Eigenverbrauch. Eigenverbrauch hier einfach berechnen.
4. Wie zahle ich die EEG-Umlage für Eigenverbraucher?
Wenn Sie zur anteiligen Zahlung der EEG-Umlage auf den selbstgenutzten Strom verpflichtet sind, zahlen Sie diese in monatlichen Abschlägen – basierend auf den Vorjahreszahlen. Die Endabrechnung legt dann wiederum Ihren tatsächlichen Eigenverbrauch in einem Verbrauchsjahr zugrunde.
Nein, da ihre Leistung unter 30 kWp liegt. Für diesen selbst erzeugten Strom müssen Sie auch keine Abrechnungszahlen melden.
Höhe Eigenverbrauchsumlage
Es gibt sie seit dem Jahr 2000. Damals lag die Abgabenhöhe bei 0,19 Cent/kWh Strom. Seitdem stieg die Höhe kontinuierlich an, es gab aber auch Schwankungen. Seit August 2014 müssen auch Eigenverbraucher die EEG-Umlage auf Ihren selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom zahlen.
Entwicklung der EEG-Umlage für Eigenverbraucher seit 2015:
Jahreszahl | EEG-Umlage in Cent/kWh | Reduzierte EEG-Umlage in % pro kWh | EEG-Umlage auf Eigenverbrauch in Cent/kWh | EEG-Umlage auf Eigenverbrauch bei 31 kWp im Jahr in EUR |
2015 | 6,17 | 30 % | 1,85 | 573,50 |
2016 | 6,35 | 35 % | 2,22 | 688,20 |
2017 | 6,88 | 40 % | 2,75 | 852,50 |
2020 | 6,76 | 40 % | 2,70 | 837,00 |
2021 | 6,5 | 40 % | 2,60 | 806,00 |
2022 | 3,72 | 40 % | 1,49 | 461,28 |
Laden Sie dieses PDF herunter und erfahren Sie mehr über die Gesetzgebung zur EEG-Umlage für Eigenverbraucher.
Wie spare ich durch Eigenverbrauch mit meiner Solaranlage?
Es gibt für diese Fragestellung zwei Herangehensweisen. Denn es macht einen Unterschied, ob Sie aufgrund Ihrer Anlagengröße zur Zahlung der EEG-Umlage auf Ihren Eigenverbrauch verpflichtet sind oder nicht. Des Weiteren ist die Größe der Anlage bedeutsam:
Anlage ohne EEG-Umlage | Anlage mit EEG-Umlage | |
Anlagennennleistung | 30 kWp | 31 kWp |
Investitionssumme gesamt (netto) | 30.000 Euro | 31.000 Euro |
Spezifischer Jahresertrag | 950 kWh/ kWp | 950 kWh/ kWp |
Jährlicher Solarertrag | 28.500 kWh | 29.450 kWh |
Eigenverbrauch 30 % | 8.550 kWh | 8.835 kWh |
Solarstromgestehungskosten | 7,5 Cent/kWh | 7,5 Cent/kWh |
EEG-Umlage auf Eigenverbrauch (2021) | 0 Cent/kWh | 2,6 Cent/kWh |
Kosten inkl. EEG-Umlage | 7,5 Cent/kWh | 10,1 Cent/kWh |
Ersparnis Eigenverbrauch (Strompreis 30 Cent/kWh) | 22,5 Cent/kWh | 19,9 Cent/kWh |
Ersparnis Eigenverbrauch gesamt | 1.924 Euro/Jahr | 1.758 Euro/Jahr |
Nicht unbedingt, da die Ersparnis im Direktvergleich nur gering ist. Wenn Sie in Zukunft mit einem Elektroauto oder einer Wärmepumpe planen, lohnt sich eine größere Anlage.
Vielleicht überlegen Sie jetzt, dass Sie für den Eigenverbrauch Ihrer vierköpfigen Familie von rund 5.000 Kilowattstunden/Jahr gar keine Anlage von 30 kWp brauchen. Sie sollten also unbedingt die Anlagengröße auf Basis eines absoluten kWh-Anteils hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Belastung durch die EEG-Umlage berechnen:
Anlage ohne EEG-Umlage | Anlage mit EEG-Umlage | |
Anlagennennleistung | 10 kWp | 31 kWp |
Investitionssumme gesamt (netto) | 10.000 Euro | 31.000 Euro |
Spezifischer Jahresertrag | 950 kWh/ kWp | 950 kWh/ kWp |
Jährlicher Solarertrag | 9.500 kWh | 29.450 kWh |
Eigenverbrauch 4 Personen | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
Solarstromgestehungskosten | 8,9 Cent/kWh | 7,5 Cent/kWh |
EEG-Umlage auf Eigenverbrauch (2021) | 0 Cent/kWh | 2,6 Cent/kWh |
Kosten inkl. EEG-Umlage | 8,9 Cent/kWh | 10,1 Cent/kWh |
Ersparnis Eigenverbrauch (Strompreis 30 Cent/kWh) | 21,1 Cent/kWh | 19,9 Cent/kWh |
Ersparnis Eigenverbrauch gesamt | 1.055 Euro/Jahr | 1.758 Euro/Jahr |
Ihre kleinere Anlage von 10 kWp ruft zwar höhere Stromgestehungskosten hervor. Dafür entfällt die EEG-Umlage und die Gesamt-Investitionssumme ist deutlich geringer. Davon sollten Sie aber keinesfalls Ihre Planung abhängig machen. Für alle, die ein großes Dach haben, kann es sich hinsichtlich z. B. einer späteren Nachrüstung einer Wärmepumpe oder eines geplanten Elektroautos lohnen, gleich auf eine größere Solaranlage zu setzen.
Es ist also wichtig, dass Ihre Solaranlage genau zu Ihrem Verbrauch passt. Eine Solaranlage kann sich auch schnell als überdimensioniert herausstellen. Lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Fachplaner für Solartechnik aus der Nähe beraten.
[ARCHIV ENDE]
Fazit: EEG-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom
Die EEG-Umlage war lange Zeit ein Regelungsinstrument in der Finanzierung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Hinter ihr stand die grundsätzliche Logik, dass jeder Stromnutzer die festgelegte Summe pro verbrauchte Kilowattstunde bezahlt.
Diese Regelung schloss auch Personen ein, die mit ihrer Photovoltaik-Anlage Strom für den Eigenverbrauch produzieren und nutzen. Betreiber von kleineren Anlagen unter 30 kWp waren allerdings von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Diese Entlastung konnte ein Anreiz für Eigenheimbesitzer sein, ihr Dach mit einer Solaranlage auszustatten. Mit den Änderungen an der EEG Umlage 2022 wurden die Rahmenbedingungen vermutlich erstmals angepasst.
Die große Änderung brachte aber das Osterpaket 2022: Der komplette und vorgezogene Wegfall der EEG-Umlage und somit auch der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch, erleichtert zum einen den Prozess der Produktion und des Verbrauchs von eigenem Solarstrom. Zum anderen bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage eine spürbare finanzielle Entlastung - sowohl für Endverbraucher als auch für Prosumenten.
Wichtig ist aber nach wie vor, dass die Dimensionierung der Anlage stimmt, was in Abstimmung mit einem Fachplaner für Solartechnik des Vertrauens möglich ist. Nutzen Sie hierzu unsere kostenlosen Angebote von Solarteuren in Ihrer Stadt!