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Inbetriebnahme PV-Anlage: Anmeldung Marktstammdatenregister

Erfahren Sie alles Wichtige rund um die Registrierung Ihrer Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister. Weiterlesen
Gina Doormann
Gina Doormann
6 Feb. 2023

Registrierung der Solaranlage beim Marktstammdatenregister

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben möchten, ist es mit der technischen Installation nicht getan. Vielmehr müssen Sie Ihre PV-Anlage unter anderem beim Marktstammdatenregister anmelden, wenn Sie mit ihr privat Strom erzeugen. Hier ist neben den Solarstromanlagen selbst auch die Eintragung der zugehörigen Batteriespeicher notwendig. Die Registrierung beim Marktstammdatenregister ist dabei stets kostenfrei.

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Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes. Behörden sowie Marktakteure des Energiebereichs (Strom und Gas) können es nutzen. Das MaStR ist eine Vereinfachung und bietet eine deutliche Steigerung der Datenqualität. Das Marktstammdatenregister kann somit als Entlastung und vereinfachendes Element begriffen werden.

PV-Anlage anmelden: Was ist zu beachten?

Wenn Sie Ihre Solaranlage anmelden wollen, müssen Sie eine bestimmte Frist einhalten. Demnach muss sie innerhalb eines Monats beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten: Für eine PV-Anlage ohne Anmeldung kann sowohl ein Bußgeld nach EnWG (§ 95) als auch der Verlust der EEG-Vergütung anfallen. Relevant ist das EEG 2021.

Folgende Anlagen müssen registriert werden:

  • Stromerzeugungsanlagen, die unmittelbar ans Stromnetz angeschlossen sind
  • Balkon-Solaranlagen
  • Anlagen, die keinen Strom ins Netz einspeisen, weil sie über das Hausnetz dennoch eine Verbindung zur lokalen Versorgung hat

Wichtig zu wissen: Mit dem bisherigen Eintrag bei der Bundesnetzagentur ist es nicht getan. Selbst, wenn Sie Ihre PV-Anlage in der Vergangenheit bereits bei diesen Stellen registriert haben, ist eine Anmeldung im Marktstammdatenregister unbedingt erforderlich. Hintergrund sind hier die Regularien der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung): Ihre Daten dürfen nicht übernommen werden.

Wenn Sie eine alte Solarstromanlage haben, die schon vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb war, hatten Sie bis zum 31.01.2021 die Möglichkeit, sie im Marktstammdatenregister einzutragen. Um die Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber für Ihren eingespeisten Strom zu erhalten, war es sehr wichtig, die Anmeldung nachzuholen!

Photovoltaikanlage registrieren: Welche Daten sind notwendig?

Wie der Name schon sagt, werden im Marktstammdatenregister Ihre Stammdaten erfasst. Dies sind solche, die sich nur selten ändern:

  • Adressdaten
  • Kontaktdaten
  • Unternehmensform
  • Standortangaben
  • Technische Daten der Anlage

Das Marktstammdatenregister stellt eine Registrierungshilfe zur Verfügung.

Hier werden die drei Schritte zur Registrierung einer Solaranlage vorgestellt:

1. Registrierung als Benutzer im Online-Portal

2. Registrierung des Anlagenbetreibers

3. Registrierung der Solaranlage

Wenn Sie für die Registrierung das Webportal benutzen, werden Sie durch die Anmeldung geleitet. Zu Ihrer PV-Anlage geben Sie zum Beispiel an, was für eine Anlage, das Inbetriebnahmedatum, Standort der Anlage, technische Daten der Solaranlage. Weiterhin müssen Sie den Anschluss-Netzbetreiber auswählen. Haben Sie alles erledigt, so können Sie am Ende die Registrierungsbestätigung für Ihre PV-Anlage herunterladen.

Welche technischen Daten einer Solaranlage sind für die Registrierung notwendig?

Laut der Registrierungshilfe für Solaranlagen, herausgegeben vom Marktstammdatenregister, lassen sich die notwendigen Angaben in diesen Unterlagen finden:

  • Technisches Datenblatt der Anlage und des Wechselrichters
  • Typenschild des Wechselrichters
  • Inbetriebnahme-Protokoll
  • Rechnung des Installateurs
  • Netzanschlussvertrag bzw. Einspeisevertrag des Netzbetreibers
Anmeldung eines Batteriespeichers

Zunehmend erwerben Käufer gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage auch einen Batteriespeicher. Hier ist es wichtig zu wissen, dass der Speicher separat im Marktstammdatenregister eingetragen werden muss. Dieser zusätzliche Schritt ist notwendig, um die EEG-Zahlungen zugunsten der PV-Anlage zu erhalten.

Verwandte Fragen zur Anmeldung und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen

Was gilt als Inbetriebnahmezeitpunkt einer Photovoltaikanlage?
Gemäß dem EEG ist eine PV-Anlage in Betrieb genommen, sobald sie das erste Mal Solarstrom erzeugt hat, der außerhalb der PV-Anlage verbraucht wird.
Wie wird der erstmalige Stromverbrauch nachgewiesen?
Erstmalig erzeugter Strom kann durch einen kurzfristig angeschlossenen Verbraucher nachgewiesen werden: Gut geeignet ist eine Lichtanlage wie zum Beispiel eine Glühbirne.
Wie müssen die Eigentumsverhältnisse an der Photovoltaikanlage für die Inbetriebnahme geregelt sein?
Wenn die PV-Anlage geliefert und aufgebaut ist, ist der Betreiber der Besitzer. Hat er die PV-Anlage außerdem bezahlt, ist er auch der Eigentümer.
Gina Doormann
Gina Doormann ist Fachredakteurin für Erneuerbare Energien und PR-Managerin bei DAA.
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