- Seit der WEG-Reform 2020 besteht für Besitzer einer Eigentumswohnung Anspruch auf Errichtung einer Ladestation.
- Für Mieter gibt es entsprechende Regelungen im Paragraf 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
- Die Kosten der Wallbox trägt derjenige, der sie nutzen möchte.
Die wichtigsten Fakten zur Wallbox im Mehrfamilienhaus
Inhalt
- Mit dem neuen Wohneigentumsgesetz zur Wallbox
- Wie Sie als Wohnungseigentümer an eine Wallbox kommen
- Auch Mieter haben Anspruch auf Wallbox
- Wie Sie als Mieter an eine Wallbox kommen
- Abrechnung des Wallbox-Stroms
- Besser für ein paar Wallboxen mehr planen
- Gemeinsam für den Ausbau der heimischen Ladeinfrastruktur
Mit dem neuen Wohneigentumsgesetz zur Wallbox
Wer in einem Mehrfamilienhaus eine Eigentumswohnung besitzt, hatte es lange Zeit schwer, dort eine Lademöglichkeit für sein E-Auto zu bekommen. Stammte doch das Wohneigentumsgesetz (WEG) noch aus dem Jahr 1951 und enthielt keine Regelungen zur Elektromobilität. Dies änderte sich auch nicht mit den Überarbeitungen der Jahre 1973, 2007 und 2014. Erst die WEG-Reform 2020, das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), trug diesem Sachverhalt Rechnung.
So heißt es dort in § 20, dass "angemessene bauliche Veränderungen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen" von jedem Wohnungseigentümer verlangt werden können. Als Besitzer einer Eigentumswohnung haben Sie also seit dem 01. Dezember 2020 einen generellen Anspruch auf die Installation einer Wallbox. Dadurch sind Sie nicht mehr auf die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer angewiesen. Trotzdem empfiehlt es sich, unter den anderen Bewohnern Mitstreiter zu suchen.
Wie Sie als Wohnungseigentümer an eine Wallbox kommen
Wenn Sie nämlich auf Ihrem Stellplatz eine Wallbox errichtet haben möchten, müssen Sie dafür einen Antrag bei der nächsten Eigentümerversammlung stellen. Damit Ihr Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wird, gilt es, die Ladefrist von mindestens drei Wochen zu beachten.
Aufgrund des neuen Wohneigentumsgesetzes können die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft Ihren Antrag nicht ablehnen. Es sei denn, mit einer Wallbox im Mehrfamilienhaus würde eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage** oder eine unangemessene Benachteiligung anderer Eigentümer einhergehen.
Worüber die Miteigentümer entscheiden dürfen, ist, auf welche Art die Errichtung der Wallbox erfolgt. Daher bereiten Sie am besten schon einmal Informationen zu von Ihnen präferierten Ladestationen, deren Vor- und Nachteilen sowie Kosten, vor. So können Sie mögliche Bedenken von vornherein ausräumen.
Wer die Kosten für die Wallbox trägt
Auch gewinnen Sie auf diese Weise vielleicht noch andere Mitbewohner, die an der Nutzung einer Wallbox interessiert sind. Dies würde Ihnen auch preislich entgegenkommen. Denn laut § 21 des WEG hat derjenige Wohnungseigentümer, die Kosten zu tragen, auf dessen Verlangen die bauliche Veränderung durchgeführt wird. Dafür darf auch nur er die Wallbox dann nutzen. Individuelle Vereinbarungen zur Mitnutzung durch andere Hausbewohner „gegen angemessenen Ausgleich“ sind aber möglich. Noch günstiger wird es, wenn sich gleich mehrere Eigentümer für eine eigene Wallbox entschließen. Denn dann können die Kosten für die Ladeinfrastruktur unter ihnen aufgeteilt werden.
Es kann sogar sein, dass alle Wohnungseigentümer zusammen für die Wallbox im Mehrfamilienhaus zahlen. Dies ist dann der Fall, wenn deren Errichtung mit mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde. Ein Eigentümer, der nicht dafür gestimmt hat, kann die Zahlung aber verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch sind oder sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. Ob dies zutrifft, muss unter Umständen vor Gericht geklärt werden.
Gehört zu Ihrer Wohnung ein Stellplatz, haben Sie seit Dezember 2020 ein Anrecht darauf, dort eine Wallbox installieren zu lassen. | Foto: © Ronald Rampsch / Adobe Stock
Auch Mieter haben Anspruch auf Wallbox
Nicht nur Wohnungseigentümer haben es inzwischen leichter, an eine Wallbox im Mehrfamilienhaus zu kommen. Auch für Mieter hat sich die Gesetzeslage geändert. So besagte der Paragraf 554 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) früher, dass der Mieter Sanierungsmaßnahmen vonseiten des Vermieters zu dulden habe. Am 01.12.2020 trat dann eine Änderung zu ihren Gunsten in Kraft. Nun besagt § 554, dass der Mieter verlangen kann, „dass ihm der Vermieter bauliche Änderungen der Mietsache erlaubt, die dienen“.
Sollte Ihr Mietvertrag eine dem widersprechende Regelung enthalten, ist diese unwirksam. Der Vermieter darf die Errichtung einer Wallbox nur verweigern, wenn sie ihm „nicht zugemutet werden kann“. Beispiele dafür wären, wenn dadurch die Wohnanlage optisch verunstaltet würde oder dies aus Denkmalschutzgründen nicht möglich ist. Außerdem kann es sein, dass der Mieter für eine Wallbox im Mehrfamilienhaus eine Kaution zu hinterlegen hat. Dies soll den Vermieter vor möglichen später anfallenden Rückbaukosten schützen.
Wie Sie als Mieter an eine Wallbox kommen
Der erste Schritt zur Wallbox bei Mietwohnung ist, Ihren Vermieter über Ihren Wunsch zu informieren – am besten bei einem persönlichen Gespräch. Haben Sie bereits andere Hausbewohner von Ihrem Vorhaben überzeugt und vielleicht sogar als Mitstreiter gewonnen, stärkt das Ihre Position.
Anschließend stellen Sie dann einen offiziellen Antrag bei Ihrem Vermieter. Da das Mietrecht auf Ihrer Seite ist, muss er diesem zustimmen. Auch darf er Ihnen keine Vorschriften zu Art und Position der Wallbox machen. Sie müssen diese allerdings auf der von Ihnen gemieteten Stellfläche errichten.
Die Kosten für die Installation tragen Sie selbst. Einige Energieversorger vergeben aber in Verbindung mit ihren Ökostrom-Tarifen eine Wallbox-Förderung von teils mehreren Hundert Euro. Sollte Ihr Wohngebäude über eine Photovoltaik-Anlage verfügen, empfiehlt sich natürlich die Kombination der Wallbox mit Photovoltaik, um das Elektroauto zu laden.
Abrechnung des Wallbox-Stroms
Neben der Bezugsquelle Ihres Ladestroms müssen Sie in die Planung auch mit einbeziehen, wie dessen Verbrauch gemessen und abgerechnet werden soll. So bieten sich für Wallboxen im Mehrfamilienhaus mehrere Arten der Verbrauchserfassung an; abhängig von örtlichen Gegebenheiten.
So können Sie Ihre Ladesäule mit Haushaltsstrom betreiben und über den Stromzähler Ihrer Wohnung abrechnen. Eine zweite Möglichkeit ist der Einbau eines separaten Zählers, für den die Abrechnung direkt über den Energieversorger erfolgt. In dem Fall käme auch die Nutzung eines speziellen Autostromtarif in Frage. Bei mehreren Wallboxen empfiehlt sich ein MID-konformer Stromzähler. Damit kann die Hausverwaltung ermitteln, wie viel Allgemeinstrom über die einzelnen Ladesäulen verbraucht wurde, und diesen dann in Rechnung stellen.
Besser für ein paar Wallboxen mehr planen
So bleibt es in einem Mehrfamilienhaus oft nicht bei einer Wallbox. Teils finden sich schon zu Anfang mehrere Interessenten, sodass gleich mehrere Ladestationen auf einmal errichtet werden. In anderen Fällen ist es erst nur eine Wallbox, zu der dann später noch weitere hinzukommen.
Bei Wallboxen im Mehrfamilienhaus sollte daher die Technik stets auf das Laden mehrerer E-Autos ausgelegt werden; also den erhöhten Strombedarf abdecken können. Dies erfordert meist ein sogenanntes Lastmanagement, welches für eine gleichmäßige Verteilung des Stroms auf alle Ladestationen sorgt.
Auch können die Erneuerung der Elektroinstallation oder das Verlegen zusätzlicher Kabel nötig sein. Wegen dieser erhöhten Komplexität im Vergleich zu beispielsweise einem Einfamilienhaus sollten Sie einen darauf spezialisierten Fachbetrieb mit der Errichtung Ihrer Wallbox beauftragen.
An diesen wenden Sie sich am besten schon vor der Beantragung, um zu klären, ob die Anschlussleistung im Mehrfamilienhaus für Wallboxen ausreicht. So wissen Sie schon im Vorherein, welche Arbeiten erforderlich sein werden und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
Gemeinsam für den Ausbau der heimischen Ladeinfrastruktur
Wenn es also noch keine Wallboxen bei Ihnen am oder im Haus gibt und Sie dies gern ändern möchten, kommen einige Aufgaben auf Sie zu. Es kann aber durchaus sein, dass sich unter Ihren Nachbarn noch weitere E-Auto-Fahrer oder an Elektromobilität Interessierte finden. Sollten diese nicht wissen, dass Sie dank der neuen Gesetzeslage auch im Mehrfamilienhaus Wallboxen genehmigt bekommen, können Sie mit etwas Aufklärungsarbeit sicher den ein oder anderen Mitstreiter gewinnen. Je mehr Wallboxen es vor Ihrer Haustür gibt, desto größer sicher auch der Anreiz für die anderen Hausbewohner, ebenfalls aufs E-Auto umzusteigen.